Für die betroffenen Gebieten wurde ein Abkochgebot erlassen. Das bedeutet, dass Leitungswasser nur nach entsprechender Erhitzung zum Abtöten von Keimen für die Verwendung als Trinkwasser verwendet werden kann.
Wie inFranken und Echo-Online melden, sind aktuell zwei Gegenden vom Abkochgebot betroffen:
1. Ober-Ramstadt in Hessen
Betroffen ist hier der Stadtteil Rohrbach, in dem bei einer Routine-Untersuchung Bakterien im Trinkwassers festgestellt wurden. Zusätzlich zum erlassenen Abkochgebot wird das Trinkwasser außerdem mit Chlor versetzt.
2. Scheßlitz in Bayern
Nach einem Rohrbruch in der Lindenallee wird die Wasserversorgung durch eine Notversorgung aufrechterhalten. Wegen einer Möglichen Verunrreinigung gilt für sämtliche Haushalte im Ortsteil Starkenschwind sowie für alle Haushalte nördlich des Leitenbaches in Wiesengiech ein Abkochgebot.
Das ist bei einem Abkochgebot zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.