Radioaktivität im Trink- und Mineralwasser

Gefahr fürs Baby

Kaum ein Verbraucher weiß wirklich, ob das Wasser, das er trinkt oder zur Zubereitung von Säuglingsnahrung nach Hause trägt, gesund ist. Insbesondere ist nicht klar, ob es uranfrei und strahlenarm ist. Klarheit würde bei in Flaschen abgefülltem Wasser eine Veröffentlichung der fraglichen Schwermetallgehalte und Aktivitätskonzentrationen auf dem Etikett schaffen. Und da der Verbraucher bei Trink- und Mineralwasser aus der Flasche wählen kann, könnte er so die Aufnahme von Schwermetallen und Radioaktivität bei sich und seinem Baby vermeiden. Anders sieht es bei Leitungswasser aus. Hier obliegt die Qualität des Wassers bis zum Übergabepunkt (Wasseruhr) den Wasserwerken. Belastungswerte können aber im Zweifelsfall direkt beim örtlichen Wasserwerk erfragt werden. Die zur Verfügung stehenden technischen Lösungen, um Schwermetalle und radioaktive Stoffe wie Uran, Radium und Radon aus dem Wasser zu entfernen, sollten bei der Wasseraufbereitung genutzt werden.

Trinkwasserverordnung: nicht lückenlos

Trinkwasser gehört zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Dies geschieht bei genauer Betrachtung nicht immer ganz lückenlos. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 1.1.2003 wurden die Höchstmengen für unerwünschte Bestandteile an die EG-Trinkwasserrichtlinie angepasst. Seit November 2011 gilt die neue überarbeitete TrinkwV in Deutschland, mit der u.a. einige Regelungslücken geschlossen wurden. Der Grenzwert für Blei wurde dabei beispielsweise verschärft, er soll 2013 von derzeit 25 Mikrogramm pro Liter (μg/l) auf dann 10 μg/l sinken. Aber erst unterhalb dieser Blei- Konzentration soll das Wasser auch für Säuglinge und Kleinkinder unschädlich sein. Für das giftige Uran im Trinkwasser hat Deutschland als einziges Land in der EU ebenfalls einen Grenzwert von 10 μg/l festgelegt. Dieser Wert ist zwar im weltweiten Vergleich sehr niedrig, schützt aber nur Erwachsene ausreichend. Pestizide und weitere Giftstoffe unterliegen einer strengen Überwachung, aber es gibt z.B. noch keine Regelungen für Hormonrückstände, die inzwischen überall in der Umwelt verbreitet sind.

Die EU-Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG vom 5.12.1998 legte neben den üblichen mikrobiologischen und chemischen Parametern erstmals Indikatoren für die Radioaktivität fest. Diese Parameter sind auch Bestandteil der in Deutschland gültigen TrinkwV. Für Radioaktivität bedeutet dies, dass nicht mehr als 100 Becquerel pro Liter (Bq/l) Tritium und eine Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr (mSv/a) – mit Ausnahme von Tritium, Kalium-40, Radon und Radonzerfallsprodukten – in Trinkwasser enthalten sein darf.

Parameter für Trinkwasser: nachgebessert

Trink- bzw. Leitungswasser wird in Deutschland etwa zu zwei Dritteln aus Grundwasser und etwa zu einem Drittel aus Oberflächenwasser gewonnen. Es kann daher zahlreichen Einflüssen ausgesetzt sein. Prinzipiell können im Trinkwasser künstliche und natürliche Radionuklide vorhanden sein und zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung beitragen.

Der Exposition durch natürliche Radionuklide muss dabei die höhere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Künstliche Radionuklide gehören genau genommen nicht ins Trinkwasser. Strenge Auflagen für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen sollen dafür sorgen. Trinkwasser aus “geschützten” Wasservorkommen – Grundwässer aus tieferen Horizonten – ist generell frei von künstlichen Radionukliden.

Bei den in Grundwässern enthaltenen natürlichen Radionukliden treten – bedingt durch die jeweiligen geologischen Verhältnisse und die unterschiedlichen Gehalte des Gesteins an Uran (U) und Thorium (Th) – ausgeprägte regionale Unterschiede auf. Die höchsten Konzentrationen radioaktiver Elemente und ihrer Folgeprodukte, wie Radium- und Radonisotope, findet man in Regionen mit kristallinem Felsgestein. Charakteristisch ist eine hohe Bandbreite der Aktivitätskonzentrationen im Wasser sowie auch eine deutliche jahreszeitliche Schwankung. Da sich die Radionuklide der U-238- und Th-232- Zerfallsreihen im Allgemeinen in Trinkwasser nicht im radioaktiven Gleichgewicht befinden, ist es nicht möglich, von einem Radionuklid auf ein anderes zu schließen. Bedingt ist dies durch den jeweiligen chemischen Charakter der Zerfallsprodukte, die aufgrund der lokalen geologischen und hydrologischen Gegebenheiten unterschiedliche Mobilitäten aufweisen.

Radon im Trinkwasser

Radon (Rn) kann in Trinkwasser, das sich aus Quell- oder Grundwasservorkommen speist, enthalten sein. Hohe Radon- Konzentrationen treten in Bayern z.B. im Fichtelgebirge, Frankenwald und Bayerischem Wald auf. Einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert für Radon im Trinkwasser gibt es nicht.

Untersuchungen des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von Trinkwasser vorzugsweise bei privaten Verbrauchern haben für Rn-222 einen Medienwert von 5,9 Bq/l ergeben. Dabei liegen zehn Prozent der gemessenen Werte oberhalb von 50 Bq/l, rund sieben Prozent des deutschen Trinkwassers weisen mehr als 100 Bq/l auf. Der höchste Wert betrug 1500 Bq/l. Die Ergebnisse wurden im Oktober 1999 veröffentlicht und in einer Häufigkeitsverteilung dargestellt. Außerdem ist die regionale Verteilung der ermittelten Radongehalte des Trinkwassers in einer übersichtlichen Karte festgehalten. Man erkennt deutlich die Gebiete, in denen hohe Konzentrationen im Trinkwasser auftreten.

Bei der durch das BfS vorgenommenen Abschätzung der Strahlenexposition durch Aufnahme von Radon mit dem Trinkwasser (Ingestion) wird berücksichtigt, dass das Radon beim Erwärmen, Rühren oder Schütteln von Wasser ganz oder teilweise entweicht. Deshalb sei es üblich, als tägliche Aufnahmemenge etwa ein Glas frisch entnommenes Leitungswasser, aus dem Radon noch nicht entwichen ist, zu Grunde zu legen.Zusätzlich zur Ingestion wird die Möglichkeit einer Strahlenexposition durch Inhalation von Radon im Wohnraum betrachtet. Radon kann aus dem Leitungswasser freigesetzt werden und in die Innenraumluft gelangen. Dies ist z.B. beim Duschen, beim Betrieb von Waschmaschinen und Geschirrspülern der Fall. Für die Abschätzung wird ein normaler mittlerer Luftaustausch bei geschlossenen Fenstern unterstellt. Die Gesamtdosis aus der Summe der abgeschätzten Werte über die Pfade Ingestion und Inhalation ist dargestellt. Es wird deutlich, dass eine Dosis von 0,1 Millisievert pro Jahr im ungünstigen Fall bereits bei einer Leitungswasserkonzentration von etwa 50 Bq/l erreicht werden kann.

Tafelwasser

Tafelwasser ist kein natürliches sondern ein künstlich hergestelltes Produkt, das meist aus Trinkwasser und weiteren Zutaten besteht. Es kann überall hergestellt und abgefüllt werden. Es bedarf keiner amtlichen Anerkennung.

EU-Empfehlung

Offensichtlich gibt es Bedingungen, unter denen die Radonkonzentration im Trinkwasser radiologisch signifikant ist und die Bevölkerung erhöhten Dosen ausgesetzt wird. Dies stellt auch die EU-Kommission in ihrer Empfehlung (2001/928/Euratom) vom 20.12.2001 über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser fest. Die Empfehlung betrifft die radiologische Qualität von Trinkwasser nicht nur im Hinblick auf Radon, sondern auch auf langlebige Radon-Zerfallsprodukte. Diese natürlichen Radionuklide sind aus dem Anwendungsbereich der eingangs genannten EU-Richtlinie 98/83/EG und somit auch der deutschen TrinkwV ausgenommen worden. Sie sollen nun gemäß den in der Richtlinie festgelegten Grundsätzen ebenfalls überwacht werden. Für die Ermittlung der Referenzwerte für die Konzentration wird der Dosisrichtwert von 0,1 Millisievert herangezogen. Besonders kritisch wird das Strahlenrisiko durch die Anwesenheit von Polonium (Po)-210 und Blei (Pb)-210 (langlebige Zerfallsprodukte des Radon) im Trinkwasser gesehen, das höher sein kann als das einiger anderer Radionuklide, die bereits unter die Vorgaben der Richtlinie fallen. Die Empfehlung 2001/928/Euratom sieht folgende Referenzwerte vor:

Bei der Überschreitung einer Radon-Konzentration von 100 Bq/l ist zu prüfen, ob Gegenmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich sind. Bei Konzentrationen über 1000 Bq/l werden Gegenmaßnahmen aus Strahlenschutzgründen als gerechtfertigt angesehen.

Oberhalb einer Referenzkonzentration von 0,1 Bq/l für Polonium-210 und 0,2 Bq/l für Blei-210 soll geprüft werden, ob Gegenmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich sind.

Noch 1995 war die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) der Meinung, dass der Radongehalt des Trinkwassers in Deutschland kein bedeutendes Problem des Strahlenschutzes für die Bevölkerung darstellt. Aber die SSK-Empfehlung/Stellungnahme vom 2./3. Dez. 2003 hat nun folgendes zum Inhalt:

Bezüglich der Rn-222-Aktivitätskonzentration wird vorgeschlagen, einen Referenzwert von 100 Bq/l festzulegen, bei dessen Überschreitung die Durchführung von Gegenmaßnahmen zu prüfen ist.
Die Überprüfung der von der EU empfohlenen Referenzwerte für die Pb-210- und Po- 210-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser ergab, dass die Referenzwerte für Kleinkinder unter einem Jahr nicht mit der Einhaltung des Dosisrichtwerts von 0,1 mSv/a konform sind.

Radon im Trinkwasser ist physikalisch und technisch gesehen kontrollierbar. Es gibt wirksame Verfahren zur Beseitigung des Radons aus dem Trinkwasser, sie sind kommerziell verfügbar und werden von den Verbrauchern gefordert.

Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser entstammt unterirdischen Wasservorkommen, die vor Verunreinigungen geschützt sind. Alle Inhaltsstoffe müssen natürlichen Ursprungs sein. Nur Eisen, Schwefel, Arsen oder andere unerwünschte Stoffe dürfen nachträglich entzogen sowie Kohlensäure reduziert oder zugesetzt werden, wenn die charakteristischen Eigenschaften des Wassers dadurch nicht verändert werden.

Natürliches Wasser enthält Mineralstoffe, die das Wasser beim Fließen durch die Erd- und Gesteinsschichten aufgenommen hat. Daneben enthält es in Spuren auch natürliche radioaktive Stoffe der Uran- und Thorium-Zerfallsreihen. Dies gilt in besonderer Weise für Mineralwässer, die im Allgemeinen aus Tiefbrunnen gefördert werden und deshalb einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Im Gegensatz zu Trinkwasser fehlen für die Radioaktivität in Mineralwässern aber gesetzliche Bestimmungen. Auch die EU-Mineralwasserrichtlinie und die Min/TafelWV beheben diesen Mangel nicht.

Mineralwasser: strahlende Erfrischung

Die Mineral- und Tafelwasserverordnung (1984) regelt, was ein “echtes” Mineralwasser ist. Es benötigt als einziges Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung. Seit dem 1.1.2004 gilt die EU-Mineralwasserrichtlinie 2003/40/EG, die in Deutschland in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV) von 2006 umgesetzt ist. Erstmals wurden für eine Reihe natürlich vorkommender Stoffe, die in höheren Dosen aufgenommen ein langfristiges Gesundheitsrisiko darstellen können, Höchstgrenzen festgesetzt. Diese müssen seit 1.1.2006 angewendet werden. Das betrifft auch Höchstwerte für Nitrat (50 mg/l) und für Nitrit (0,1 mg/l). Für Fluor und Nickel gelten die Höchstwerte erst seit 1.1.2008. Es wurden auch strengere Kennzeichnungsbestimmungen für natürliche

Mineralwässer verbindlich vorgeschrieben. Wenn z.B. mehr als 1,5 Milligramm des Spurenelements Fluorid pro Liter enthalten sind, muss das Mineralwasser den Zusatz: “nicht zum regelmäßigen Verzehr für Säuglinge und Kleinkinder” tragen.

In manchen Bereichen sind aber immer noch höhere Werte für Mineralwasser zugelassen, als für Trinkwasser erlaubt ist. Für Trinkwasser sind zudem dreimal mehr Schadstoff- Grenzwerte festgelegt als für Mineralwasser.

Das BfS hat das Vorkommen natürlicher Radionuklide in Mineralwässern untersucht, um mögliche Gesundheitsfolgen besser bewerten zu können. Dazu wurden die Aktivitätskonzentrationen der Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran-234, Uran- 235, Uran-238, Polonium-210, Blei-210 und Actinium-227 bei in Deutschland erhältlichen Mineral- und Tafelwässern gemessen und die resultierende Strahlenexposition beim Konsum dieser Wässer berechnet. Die Ergebnisse wurden im September 2002 veröffentlicht. Als Grundlage für die gesundheitliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse wurde der in der Trinkwasser-Richtlinie der EU festgelegte Dosisrichtwert von 0,1 Millisievert pro Jahr herangezogen, obgleich natürliche Mineralwässer nicht unter die Richtlinie fallen. Der Richtwert ist aber auf Personen übertragbar, die ihren Trinkwasserbedarf überwiegend oder ausschließlich durch Mineralwasser decken. In so einem Fall soll der Richtwert aus Vorsorgegründen nicht dauerhaft überschritten werden. Vor allem Säuglingsnahrung soll nicht ausschließlich mit Wasser zubereitet werden, das höhere Gehalte an natürlichen Radionukliden aufweist. Unter der Annahme, dass der jährliche Trinkwasserkonsum ausschließlich durch Mineralwasser gedeckt wird, ergab sich:

Bei keinem der deutschen Mineralwässer wird für Erwachsene der Dosisrichtwert überschritten.
Aber bei etwa zwanzig Prozent der Mineralwässer wurde für Kleinkinder unter einem Jahr, für die Mineralwasser zur Zubereitung von Fertignahrung verwendet wird, eine Folgedosis von mehr als 0,1 Millisievert pro Jahr festgestellt. Der höchste Wert für Kleinkinder betrug 6,5 mSv/a. Er wurde für ein Wasser aus Portugal ermittelt. Der Großteil der Wässer mit Dosisüberschreitung war allerdings deutscher Herkunft. Ein auf dem Etikett von Mineralwasser zu findender Zusatz “Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung” wurde bis 2003 unabhängig vom Radioaktivitätsgehalt eines Mineralwassers verwendet. Dieser Zusatz muss aber auf Wässer beschränkt bleiben, bei denen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts von 0,1 mSv/a für Kleinkinder und Säuglinge ausgeschlossen werden kann. Dosisbestimmend sind die Nuklide Radium-228 und Radium-226 wegen ihrer hohen Radiotoxizität.

Die zuletzt 2006 geänderte Min/TafelWV enthält nun zumindest für Tafel- und Quellwasser (§ 15) und für Trinkwasser (§ 18) folgende Einschränkung:

Wasser mit dem Hinweis auf eine Eignung für die Säuglingsernährung darf gewerblich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Aktivitätskonzentration von Ra-226 den Wert von 125 mBq/l und von Ra-228 den Wert von 20 mBq/l nicht überschreitet

Giftiges Uran in Trink- und Mineralwasser

Erst seit einigen Jahren wird die Höhe der Urangehalte im Wasser thematisiert. Uran ist ein in der Umwelt weit verbreitetes Schwermetall. Spuren von Uran sind daher auch in vielen Lebensmitteln nachweisbar. Wesentlicher Faktor für die tägliche Aufnahme von Uran ist der Urangehalt des Trinkwassers. Dabei steht nicht die Belastung durch das alphastrahlende Uran- 238 sondern die Schwermetalltoxizität im Vordergrund.

Uran reichert sich nach oraler Aufnahme vorzugsweise in Knochen an und kann zu einer Beeinträchtigung der Nierenfunktion sowie zu Funktionsstörungen von Lunge und Leber führen. Besonders betroffen sind Kinder und immungeschwächte Menschen. Die chemotoxischen Wirkungen wurden in der Vergangenheit unterschätzt und demzufolge zu wenig untersucht. Bisher sind aber keine Schwellenwerte bekannt, unterhalb derer Uran nicht giftig wirkt.

Experten streiten sich seit langem über die Giftigkeit von Uran. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2004 ihren Leitwert von 2 auf 15 Mikrogramm pro Liter (μg/l) erhöht. Aus dem Umweltbundesamt kam der Vorschlag für einen Maßnahmenwert von 20 μg/l – dem man sich ohne gesundheitliche Gefahren bis zu zehn Jahre lang aussetzen könne – und einen bei lebenslanger Aufnahme gesundheitlich duldbaren Leitwert von sieben bis zehn μg/l. Mit dem strengeren Wert der WHO ergäbe sich nämlich für einen erheblichen Teil der Trink- und Mineralwässer Handlungsbedarf. Bei einem Wert von 20 μg/l sind dagegen Maßnahmen nur in wenigen Einzelfällen erforderlich.

Diese Leitwertsetzungen und die zugehörige Argumentation sind auf heftige Kritik gestoßen. Die natürliche Uran-Belastung in Oberflächengewässern liegt im Schnitt bei 0,33 μg/l. Je nach geologischem Untergrund kann Wasser die in Gesteins- und Bodenschichten vorkommenden Uranverbindungen aufnehmen. Die Behörden der Bundesländer haben 1530 Proben aus deutschen Brunnen gezogen. Die Urangehalte deutscher Mineralwässer lagen danach im Mittel zwischen einem und vier Mikrogramm pro Liter, in Einzelfällen jedoch deutlich darüber.

Seit November 2011 muss Trinkwasser einen Urangrenzwert von 10 μg/l einhalten (TrinkwV). Dieser Wert ist so angesetzt, dass er zwar Erwachsene, aber nicht Säuglinge und Kleinkinder ausreichend schützt. Auch Schwangere bzw. das ungeborene Leben genießen damit keinen Schutz. Andererseits dürfen gemäß Min/TafelWV (2006) Tafel- und Quellwasser und auch Trinkwasser mit Hinweis auf die Eignung für Säuglingsnahrung nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt an Uran 2 μg/l nicht überschreitet. Von 1113 bayerischen Wasserproben lagen beispielsweise 20 Prozent über 5 μg/l. Bei 57 Prozent des bayerischen Trinkwassers wurde der Grenzwert von 2 μg Uran/l überschritten, dies haben 2009 bis zu 44 Messstellen im Freistaat bestätigt. Außerdem wird befürchtet, dass die Urangehalte in Trinkwasser durch das übermäßige Ausbringen von uranhaltigem Mineraldünger in Zukunft noch weiter ansteigen werden.

Eine Million Menschen wird in Deutschland bereits mit Wasser versorgt, das mit mehr als 10 μg Uran/l belastet ist. Anders verhält es sich aber, wenn – wie zunehmend der Fall – Mineralwasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet wird. Für Mineralwasser gibt es bisher keinen gültigen Grenzwert für Uran oder Radium. Da aber Mineralwasser immer wieder durch hohe Urangehalte auffällt, ist es zwingend notwendig, dass auf dem Etikett von Mineralwasser der Urangehalt angegeben wird.

Uran ist, wie andere Schwermetalle auch, giftig. Da Säuglinge besonders empfindlich reagieren, müssen bei ihnen strengere Maßstäbe angelegt werden. Deshalb fordert auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass Mineralwasser, das die Kennzeichnung “Geeignet für die Herstellung von Säuglingsnahrung” trägt, nicht mehr als 2 μg Uran pro Liter enthalten darf. Das BfR sieht auch keinen Grund, warum Säuglingsnahrung mit Mineralwasser zubereitet werden sollte. Trinkwasser aus der Leitung sei die bessere Alternative. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Kennzeichnungsvorschriften zu überprüfen. Eine Kennzeichnungspflicht der Radium- und Urangehalte auf dem Flaschenetikett würde den Verbrauchern die Kaufentscheidung sehr erleichtern. Zudem sind Aufbereitungstechniken vorhanden. Die technisch mögliche Reduzierung des Urangehalts ist nach den Vorgaben der Mineral- und Tafelwasserverordnung zwar nicht erlaubt, dies wird aber zukünftig ebenfalls einer geänderten Regelung bedürfen.

Radionuklide im Wasser

Tritium, das einzige radioaktive Isotop des Wasserstoffs, ist ein schwacher Beta- Strahler mit einer Halbwertszeit von 12,3 Jahren. Tritium entsteht in winzigen Mengen aufgrund kosmischer Strahlung in der Atmosphäre. Der natürliche Anteil des Tritiums fällt mengenmäßig gegenüber der Kontamination aus Atomwaffenversuchen und Emissionen aus Atomreaktoren und Wiederaufarbeitungsanlagen nicht ins Gewicht. Tritium nimmt am Kreislauf des Wassers teil, es kommt natürlich im Grundwasser in geringen Konzentrationen von bis zu 0,4 Bq/l vor. Durch den künstlichen Eintrag ist heute mit Konzentrationen von etwa 6 Bq/l zu rechnen.
Uran ist ein radioaktives Schwermetall. Die natürlichen Isotope des Uran sind Alpha- Strahler mit Halbwertszeiten von mehreren Millionen Jahren. Der radioaktive Zerfall erfolgt in Zerfallsreihen, die nach mehr als zehn Schritten der Kernumwandlung schließlich in stabilen Bleiisotopen enden. Uran kommt in der Erdkruste und im Meerwasser vor. Uranverbindungen sind stark giftig und verursachen Nieren- und Leberschäden und innere Blutungen, wobei die löslichen Verbindungen die giftigsten sind. Uran wird bergmännisch abgebaut, weil es als Brennstoff in Atomreaktoren benötigt wird.
Thorium ist ein radioaktives Schwermetall aus der Erdkruste. Es existieren zahlreiche Isotope mit unterschiedlich langen Halbwertszeiten. Thoriumisotope treten in den Zerfallsreihen des Uran auf, Thorium-232 ist das Ausgangsglied der sog. Thorium- Zerfallsreihe. Die akute Toxizität von Thoriumverbindungen ist relativ gering. Die radiologische Wirkung ist stärker als bei Uran. Thorium dient als Brennstoff in Hochtemperaturreaktoren, ein Beispiel ist der stillgelegte Reaktor in Hamm-Uentrop. Thorium begegnet man im Alltag z.B. in Gasglühkörpern, Elektronenröhren oder Quecksilberlampen.
Radon ist ein radioaktives Edelgas. Alle natürlich vorkommenden Isotope sind Alpha- Strahler und entstehen als kurzlebige Zwischenprodukte der radioaktiven Zerfallsreihen des Uran und Thorium, aus denen sie ständig nachgeliefert werden. Alle flüchtigen Radon-Isotope gehen in feste Polonium-, Blei- und Wismut-Isotope über. Radon ist zudem stark wasserlöslich, so dass es ausgehend vom Entstehungsort mit dem Grund- oder Quellwasser abtransportiert wird. Radongas ist wegen seiner an Aerosol-Partikeln gebundenen stark strahlenden Zerfallsprodukte gefährlich. Sie verbleiben beim Einatmen zum Großteil im Atmungstrakt. Radon kann aus dem Untergrund in Häuser eindringen, aus Baustoffen oder bei Verwendung von radonhaltigem Wasser ausgasen.

Das Geschäft mit dem Mineralwasser

Die Mineralwasserindustrie ist eine Wachstumsbranche. In den vergangenen 30 Jahren ist der Konsum in Deutschland ständig gestiegen. Im Mittel trinkt heute jeder Bundesbürger etwa 120 Liter im Jahr. Etwa 650 deutsche Mineralwässer sind auf dem Markt. Hinzu kommen noch ausländische Mineralwässer, vor allem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz. Mineralwasser gilt als hygienisch sauber und als Mineralstoffquelle. Sein Mineralstoffgehalt liegt wesentlich über dem in Trinkwasser aus der Leitung. Wer jedoch durch Verzehr von Vollkornprodukten, Gemüse, Obst und Milchprodukten seinen Mineralstoffbedarf sicherstellt, kann auch zu gesprudeltem Leitungswasser gegen den Durst greifen. Mineralwasser hat dann als Mineralstoffquelle höchstens eine ergänzende Funktion. Trinkwasser ist in Deutschland qualitativ hochwertig, stets verfügbar und vergleichsweise preiswert. Es zählt immer noch zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Nur in wenigen Fällen kann die Verwendung von Mineralwasser vorteilhafter sein. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Trinkwasser wegen bakteriologischer Belastung gechlort werden muss oder Wirkstoffe aus zugelassenen Pestiziden missbräuchlich ins Grundwasser gelangt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, dann gibt es auch die Möglichkeit, Leitungswasser durch Zugabe von CO2 aufzusprudeln. Die selbst gemachten Wässer können meist mit Mineralwasser geschmacklich mithalten. Das Schleppen von Flaschen und Kästen entfällt. Auch die Umwelt dankt es, da keine gefüllten und leeren Mineralwasserflaschen mehr über Autobahnen transportiert werden müssen. Zum Transport des Bedarfs von etwa neun Milliarden Liter Mineralwasser sind in Deutschland etwa 2000 LKW unterwegs und emittieren große Mengen an Schadstoffen, wie z.B. Ruß, Schad- oder Klimagase.

Anlässlich der ökonomischen und ökologischen Probleme wäre mindestens zu überlegen, ob nicht qualitativ und geschmacklich ebenbürtiges Mineralwasser aus der Region auf dem Einkaufszettel stehen sollte. Besondere Vorsicht ist angesagt, wenn Mineralwasser zur Herstellung von Säuglingsnahrung verwendet wird. Der Gehalt an natürlichen Radionukliden in Trink- und Mineralwässern führt bei Erwachsenen zu keiner nennenswerten Dosis. Allerdings kann bei Kindern unter einem Jahr der Dosisrichtwert zum Teil sehr deutlich überschritten werden. Vergleichbares gilt für die Giftigkeit von Uran in Trink- und Mineralwasser. Das Umweltinstitut München fordert einen einheitlichen Grenzwert für sämtliche Wässer und alle Personengruppen von 2 μg Uran pro Liter.

Quelle: http://www.umweltinstitut.org/themen/radioaktivitaet/radioaktivitaet-und-gesundheit/natuerliche-radioaktivitaet/radioaktivitaet-im-trinkwasser.html

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